FAQ
F1) Wann kann mit der Ausbildung begonnen werden?
A1) Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Vorgabe, sie sollte jedoch in einem vernünftigen Abstand zur Altersgrenze erfolgen. Ca. 4-6 Monate vor dem Mindestalter ist sinnvoll.
F2) Wie lange dauert die Ausbildung?
A2) Dies ist abhängig von der Führerscheinklasse, die erworben werden soll. In erster Linie von der Anzahl der zu absolvierenden Theoriestunden, Klasse B z. B. 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden (90 min) spezifischer Ausbildungsstoff. Daraus ergibt sich bei 2 mal Unterricht pro Woche eine Dauer von 7 Wochen.
F3) Was sind Sonderfahrten?
A3) Das sind Fahrstunden, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Für die Klassen A1, A und B sind es 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten. Diese werden allerdings meist erst im letzten Drittel der Ausbildung absolviert, also wenn man kurz vor der praktischen Prüfung steht. Bei den Klassen M und S gibt es keine Sonderfahrten.
F4) Wie viel kostet die Ausbildung?
A4) Dies ist abhängig von der Führerscheinklasse und von den persönlichen Vorkenntnissen sowie vom Talent jedes Einzelnen. Bei wenigen Übungsstunden geringe Kosten. Die Sonderfahrten müssen in jedem Fall gefahren werden.
F5) Wann beginnt der nächste Kurs?
A5) Es gibt keine Kurse, der Einstieg ist jederzeit möglich. Der theoretische Unterricht wird entsprechend des Fahrschulortes montags und mittwochs oder dienstags und donnerstags angeboten. Die Termine für die Fahrstunden werden abgesprochen.
F6) Wie lange dauert die Probezeit als Fahranfänger bzw. nach bestandener Führerscheinprüfung?
A6) Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese mit Ausnahme der Klassen M, L und T für die Dauer von 2 Jahren auf Probe erteilt (sog. Fahrerlaubnis auf Probe). Wenn Sie jedoch während der Probezeit wegen Verkehrsvergehen ein Aufbauseminar für Kraftfahrer besuchen müssen, verlängert sich die Probezeit einmalig um zwei Jahre.