Führerscheinklassen
Mindestalter
25 Jahre für die unbeschränkte Klasse A beim " Direkteinstieg " oder beim Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist beim Stufenführerschein.
21 Jahre für die Klassen D, D1, DE, und D1E
18 Jahre für die Klassen A bei Stufenweisem Zugang B, C, C1, BE, CE, und C1E
16 Jahre für die Klassen A1, L, und T
15 Jahre für Mofa und fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge
Überischt

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
elektrisch: mit einer bbh von nicht mehr als 40 km/h
Verbrennungsmotor: mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm und einer bbh von nicht mehr als 45km/h
Mindestalter: 16

Krafträder der Klasse A mit einem hubraum von nicht mehr als 125cm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw . Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs, bbh von nicht mehr als 80 km/h
Mindestalter : 16

A18- beschränkt ( 34 PS )
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kw und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als ( min. 6,25 kg/kw )
Mindestalter: 18
A 25 unbeschränkt Krafträder auch mit Beiwagen
Mindestalter :a) mindestens 2 Jahre Klasse A18 beschränkt
b) Direkteinstieg mit Vollendung des 25 Lebensjahres

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750kg nicht überschreitet
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt
Mindestalter : 18

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer Führersitz) Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden
Mindestalter 18