Notwendige Theoriestunden
Bei Ersterwerb einen Führerscheins wird eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden benötigt. Hier muss zwischen Grundstoff und klassenspezifischem Unterricht unterschieden werden.
Bei Ersterwerb (keine Fahrerlaubnis vohanden) müssen 12 Doppelstunden à 90 Minuten (Grundstoff) besucht werden
Bei Erweiterung (Fahrerlaubnis vorhanden z.B. Klasse M, A1, A, Erwerb der Klasse B ) sind nur 6 Doppelstunden à 90 Minuten (Grundstoff) zu besuchen. Die Anzahl der klassenspezifischen Stunden bleibt jedoch gleich.
Anzahl der klassenspezifischen Unterrichte bei Ersterwerb und Erweiterung, siehe Tabelle:
| Klasse | Doppelstunden à 90 Minuten |
| A | 4 |
| A1 | 4 |
| B | 2 |
| M | 2 |