Notwendige Theoriestunden

 

Bei Ersterwerb einen Führerscheins wird eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden benötigt. Hier muss zwischen Grundstoff und klassenspezifischem Unterricht unterschieden werden.

Bei Ersterwerb (keine Fahrerlaubnis vohanden) müssen 12 Doppelstunden à 90 Minuten (Grundstoff) besucht werden

Bei Erweiterung (Fahrerlaubnis vorhanden z.B. Klasse M, A1, A, Erwerb der Klasse B ) sind nur 6 Doppelstunden à 90 Minuten (Grundstoff) zu besuchen. Die Anzahl der klassenspezifischen Stunden bleibt jedoch gleich.

Anzahl der klassenspezifischen Unterrichte bei Ersterwerb und Erweiterung, siehe Tabelle:

 

Klasse Doppelstunden à 90 Minuten
A 4
A1 4
B 2
M 2